Über uns
Die Katholische Kirche Zug steht im Dienst der Menschen. Wir bilden Gemeinschaft. Wir verbinden Kulturen. Wir handeln solidarisch. Wir feiern den Glauben.
Auf das Zusammenspiel kommt es an
Die Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug VKKZ
Die 10 katholischen Kirchgemeinden im Kanton Zug sind staatlich organisiert und für die Verwaltung zuständig, die 17 Pfarreien (mit Meierskappel) bilden die kirchliche Einheit. Sie umfassen rund 55'000 Kirchenmitglieder. Zusammen mit Luzern, Thurgau und Schaffhausen bildet Zug die Bistumsregion St. Viktor und gehört zum Bistum Basel, welchem Bischof Felix Gmür vorsteht. Die Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug VKKZ ist der Zweckverband und die Dienstleistungsorganisation der Kirchgemeinden. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus mindestens zwei Delegierten jeder Kirchgemeinde und einer Vertretung der Konferenz der Leitungspersonen der Pastoralräume. Sie beschliesst, welche Aufgaben der VKKZ übertragen werden.
Unter anderem gehören zu den Aufgaben der VKKZ:
- Mitfinanzierung der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ)
- Mitfinanzierung des Bistums Basel und der Bistumsregion St. Viktor
- Mitfinanzierung fremdsprachiger Missionen
- Fremdsprachige Seelsorge im Kanton Zug
- Spitalseelsorge und Unterstützung von Palliative Care Institutionen (inkl. Spezialkliniken)
- Diakonische Aufgaben;
- Fachstelle Bildung Katechese Medien (BKM)
- Fachstelle Forum Kirche & Wirtschaft
- Fachstelle Kommunikation
- Herausgabe und Redaktion des Pfarreiblattes
- Administrative Führung der unterstellten Spezialseelsorge (Spital, Psychiatrie, Gefängnis, Seelsam - Seelsorge für Menschen mit Beeinträchtigung)
- Führung der Fachstellen oder anderer Abteilungen
- Unterstützung von anderen kirchlichen und kirchennahen Institutionen (Lassalle-Haus, Jugendverbände etc.)
- Übrige Aufgaben, die durch die Delegiertenversammlung (DV) der VKKZ übertragen werden
Folgende Dokumente geben genauere Auskunft über die Strukturen und Zuständigkeiten:
Statuten VKKZ
Reglement SteuerausgleichDie Delegiertenversammlung besteht aus mindestens zwei Delegierten jeder der VKKZ angeschlossenen Kirchgemeinden und einer Vertretung der Konferenz der Leitungspersonen der Pastoralräume (KLP). Wohnen in einer Kirchgemeinde mehr als 8’000 Katholikinnen / Katholiken, kann die Kirchgemeinde pro angefangene weitere 4’000 Angehörige die Delegation um eine Person erhöhen. Die Anzahl Delegierte wird jeweils für eine Amtsdauer aufgrund der Vorjahreszahlen festgelegt.
Delegierte einer Kirchgemeinde müssen dem betreffenden gemeindlichen Kirchenrat angehören. Die Vertretung innerhalb des Kirchenrates ist zulässig. Auch nicht stimmberechtigte Mitglieder des Kirchenrates können als Delegierte nominiert werden.
Auf Einladung des Präsidiums können an der DV, ausser den Delegierten, auch Drittpersonen teilnehmen - jedoch ohne Stimmrecht. Die Befugnisse der Delegiertenversammlung sind in den Statuten der VKKZ festgelegt.Die zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Finanzen stellt die Delegiertenversammlung der VKKZ über ein ordentliches Budget zur Verfügung, das aus jährlichen Beiträgen der Kirchgemeinden gespiesen wird. Die Kirchensteuern der Mitglieder und von juristischen Personen (Unternehmen) gehen bei den Kirchgemeinden ein und werden von diesen verwaltet. Detailliertere Informationen zu Kirchensteuern und deren Verwendung finden sich unter "Kirchensteuern und Mitgliedschaft".

Präsidium der VKKZ (v.l.n.r.) Irmgard Hauser, Christian Kelter, Thomas Inglin, Renate Falk, Patrice Riedo, Melanie Hürlimann, Susanne Klass-Auf der Maur. Foto Thomas Müller, fotolight Geschäftsstelle der Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug, Landhausstrasse 15, 6340 Baar
Melanie Hürlimann, Geschäftsstellenleiterin, T 041 767 71 20 E-Mail
Vittorio Di Mitri, Stv. Geschäftsstellenleitung, T 041 767 71 21 E-Mail
Ursula Leutert, Personal T 041 767 71 24 E-Mail
Sonja Anton, Buchhaltung T 041 767 71 23 E-MailDie Kirche ist nicht nur ein Ort des Glaubens, sondern auch eine bedeutende Arbeitgeberin. Sie bietet in den Kirchgemeinden und Pfarreien Arbeitsplätze in vielfältigen Bereichen – von Pastoral und Seelsorge über Verwaltung, Bildung und Sozialarbeit bis hin zu Bereichen von Kultur und Kommunikation.
Dabei verbindet sie ethische Werte wie Verantwortung, Gemeinschaft und soziale Gerechtigkeit mit professionellen Standards. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren von stabilen Arbeitsverhältnissen, fairen Arbeitsbedingungen, spannenden Weiterbildungsmöglichkeiten und einem sinnstiftenden Umfeld.
Die Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug VKKZ ist in ihrem Zuständigkeitsbereich Arbeitgeberin für Verwaltung, Fachstellen sowie für Spezialseelsorgen in Gefängnis, Spital und Psychiatrie, Menschen mit Beeinträchtigung sowie die Missionen der Fremdsprachigen.Hier finden sich die wichtigsten Dokumente der VKKZ als Arbeitgeberin:
- VKKZ Personalreglement 2026
- VKKZ Personalverordnung 2026
- VKKZ Anhang 1 der Verordnung zum Personalreglement: Referenzfunktionen
- VKKZ Anhang 2 der Verordnung zum Personalreglement: Einreihungsplan
- VKKZ Verweisblatt 2026 bzgl. der Bestimmungen im kantonalen Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (‘Personalgesetz’ – PG ZG)
- VKKZ Spesenverordnung 2026
- Benefits für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VKKZ
- Schutzkonzept und Selbstverpflichtung
Fachstellen und Spezialseelsorgen
Landhausstrasse 15, 6340 Baar
T 041 767 71 30
E-MailLandhausstrasse 15, 6340 Baar
T 041 767 71 36
E-MailLandhausstrasse 15, 6340 Baar
T 041 767 71 29
E-MailKantonsspital
T 041 399 42 63 / 64
E-MailKantonsspital
T 076 296 76 96
E-MailKlinik Zugersee, Widenstrasse 55, 6317Oberwil b. Zug
T 041 726 37 44
E-MailT 041 371 02 47
E-MailBundesstrasse 15, 6300 Zug
T 041 711 35 21
www.seelsam.ch
E-Mail
Anderssprachige Seelsorge
Baarerstrasse 62, 6300 Zug
T +41 41 728 80 20
www.good-shepherd.ch
E-MailSchlossbergstrasse 13, 6312 Steinhausen
T 041 741 78 39
E-MailLandhausstrasse 15, 6340 Baar
www.missione-italiana-zug.ch
T 041 767 71 40
E-MailOberneuhofstrasse 3, 6340 Baar
T 041 767 71 43
E-MailSchlossbergstrasse 13, 6312 Steinhausen
T 041 749 47 74
M 078 657 06 94
E-Mail
Das «Duale System» von Kirchgemeinden und Pfarreien ist eine weltweit einzigartige Eigenheit der schweizerischen Kirchenstruktur. Im kirchlichen Leben vor Ort spielen die Ebenen von Kirchgemeinde (staatskirchenrechtlich) und Pfarrei (kirchenrechtlich) eng zusammen. Die Kirchgemeindeermöglicht mit den Steuereinnahmen in den Pfarreien und Pastoralräumen vielfältige Angebote für Jung und Alt, Jubla, Pfadi, Ministranten bis hin zu Mittagstischen, Angeboten für Senioren und Sozialberatungen. Ein Video der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern und des Bistums Basel und zeigt das komplexe Zusammenspiel von staatlichen (Kirchgemeinde) und kirchlichen Strukturen (Pfarrei) verständlich auf.
Pfarreien und Pastoralräume
Die Kirche ist immer ganz in Ihrer Nähe. In den 16 katholischen Pfarreien im Kanton Zug pulsiert das kirchliche Leben, werden Traditionen und Feste gefeiert.
Haben Sie eine Frage oder ein Anliegen?
Nehmen Sie mit der Seelsorgerin oder dem Seelsorger Ihrer Pfarrei vor Ort Kontakt auf:
Pastoralraum Zug Walchwil
Zug St. Michael
Zug St. Johannes der Täufer
Zug Gut Hirt
Oberwil Bruder Klaus
Walchwil St. Johannes der Täufer
Pastoralraum Zug Berg
Unterägeri Heilige Familie
Oberägeri St. Peter und Paul
Menzingen Johannes der Täufer
Neuheim Maria Geburt
Pastoralraum Zugersee Südwest
Risch Buonas Holzhäusern St. Verena
Rotkreuz U. L. Frau v. Rosenkranz
Meierskappel Maria HimmelfahrPastoralraum Zug Lorze
Baar St. Martin
Steinhausen St. Matthias
Cham St. Jakob
Hünenberg Heilig Geist
Allenwinden St. Wendelin
Weltkirche und das Bistum Basel
Die katholische Kirche ist mit ihren weltweit 1,3 Milliarden Mitgliedern die zahlenmässig grösste christliche Konfession. Auf den verschiedenen Kontinenten und in den unterschiedlichsten Kulturen ist das kirchlich Leben sehr unterschiedlich ausgeprägt und bildet trotzdem ein grosses Ganzes. Sichtbares Zeichen der Einheit all der Teilkirchen ist der Papst in Rom, der mit den Bischöfen zusammen die Kirche leitet. Derzeit gibt es in der römisch-katholischen Kirche 2.945 Bistümer, 6 davon in der Schweiz (Bistum Basel. Bistum Chur, Bistum Lausanne, Genf und Fribourg, Bistum Lugano, Bistum St. Gallen und das Bistum Sitten). Dazu kommen mit dem Kloster Einsiedeln und der Abtei Saint-Maurice zwei Gebietsabteien. Diese Bistümer und Gebietsabteien sind in der Schweizer Bischofskonferenz zusammengeschlossen.
Bischof Felix Gmür ist der Bischof des Bistums Basel. Dieses umfasst 10 Kantone (Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Jura, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zug). und ist führungsmässig in 3 Bistumsregionen aufgeteilt. Innerhalb einer Bistumsregion bilden mehrere Pfarreien einen von 100 Pastoralräumen. Innerhalb eines Pastoralraumes arbeiten die Seelsorgerinnen und Seelsorger nach einem gemeinsamen Pastoralkonzept. Rund eine Million Gläubige leben in einer der 480 Pfarreien. Der Kanton Zug ist in vier Pastoralräume eingeteilt: Zug-Walchwil, Zug Berg, Zug Lorze und Zugersee Südwest.

Bischof Felix Gmür ist Bischof des Bistums Basel und Präsident der Schweizer Bischofskonferenz. Foto: Bistum Basel
Kirchensteuern und Mitgliedschaft
Geld ist ein Werkzeug, das Seelsorge, Diakonie und Caritas ermöglicht. Geld ist ein Werkzeug, das auch in der Kirche benötigt wird. Wir gehen verantwortungsbewusst mit dem Geld um, das uns in Form von Kirchensteuern von Mitgliedern und juristischen Personen (Unternehmen) zur Verfügung gestellt wird. Eine Erhebung aus dem Jahr 2023 zeigt, wie die Steuergelder eingesetzt worden sind.

Kirchenfinanzen 2023. Grafik: Arnold Landtwing Der Grossteil der Kirchensteuern fliesst in die Seelsorge vor Ort (12.1 Mio./28%) und in seelsorgerische, bzw. soziale Angebote. Davon profitieren zum Beispiel Kinder und Jugendliche in der Jubla, der Pfadi und den Ministrantengruppen ebenso wie Familien, Alleinstehende, Seniorinnen und Senioren.
Die Kirche ist präsent an den Brennpunkten des Lebens. Sie begleitet direkt und unbürokratisch im Alltag, im Spital, in der Psychiatrie oder im Gefängnis, bei finanzieller und seelischer Not.
Das soziale Engagement der Katholische Kirche im Kanton Zug geht weit über das hinaus, was die kircheneigenen Institutionen leisten. Die Kirche unterstützt auch diverse andere wohltätige Organisationen, sei es finanziell, durch Räumlichkeiten, die sie zur Verfügung stellt oder durch Mitarbeit von Angestellten der Kirche.
Folgende Fachstellen sind bei der Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug (VKKZ) angesiedelt, welche ihre Dienstleistungen in ganzen Kanton Zug erbringen. Dazu zählen beispielsweise die Fachstelle Bildung-Katechese-Medien (BKM) als Weiterbildungs- und Beratungsstätte für Religionslehrpersonen, die Fachstelle Forum Kirche und Wirtschaft, die für Dialog zwischen den beiden Institutionen steht und ethische Fragen thematisiert und die Fachstelle Kommunikation, zu deren Kernaufgaben Medien- und Öffentlichkeitsarbeit gehören, der Webauftritt, Social Media und die Redaktion des Pfarreiblatts.
Ebenfalls von der VKKZ organisiert werden diverse Spezialseelsorgen wie die Seelsam (Ökumenische Seelsorge für Menschen mit Behinderung), die Spitalseelsorge, die ökumenische Seelsorge Palliative Care Zug, die Seelsorge in der Psychiatrie oder im Gefängnis.Kirche bietet ein Stück Heimat in der Fremde, zum Beispiel mit der Seelsorge für Fremdsprachige. Auch im traditionell katholischen Kanton Zug treffen sich in den Pfarreien Katholikinnen und Katholiken aus anderen Kulturkreisen. Egal, ob sie Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Filipino oder eine andere Sprache sprechen, ein Seelsorger in ihrer Sprache ist für sie da.
Unterhalt und Betrieb der kirchlichen Liegenschaften (9.7 Mio./23%) umfasst vor allem die sakralen Bauten, die oftmals kulturhistorisch wertvoll sind, sowie die für den Betrieb nötigen Infrastrukturen. Gemeinschaft entsteht dort, wo Menschen zusammenkommen. Die Kirchen und Pfarreizentren bieten Platz für Begegnungen und eröffnen Möglichkeiten für kulturelle Veranstaltungen. Ob Feste, Konzerte oder gemeinsame Feiern – Kirchenräume bereichern das soziale Leben und fördern das Miteinander.
Auch die kirchliche Verwaltung (8.8 Mio./20%) ist auf die Kirchensteuern angewiesen. Sie sichern den Betrieb der kirchlichen Einrichtungen und gewährleisten damit den organisatorischen Rahmen, in dem kirchliches Leben stattfinden kann. Die Verwaltung leistet einen aktiven Beitrag zum sozialen und nachhaltigen Engagement der Kirche, indem sie Projekte koordiniert und finanziell absichert.
Die Bildung (4.8 Mio./11%) ist ein wichtiger Pfeiler im kirchlichen Wirken. Das Leben fordert mehr, als nur den Alltag und das Berufsleben zu gestalten. Die Kirche unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, sich mit den grossen Fragen des Lebens auseinanderzusetzen. So wachsen sie in ihrer sozialen Kompetenz, ihrem ethischen Urteilsvermögen und ihrer inneren Orientierung. Spezialisierte Fachstellen beraten und unterstützen die Gesellschaft bei Fragen zu religiöser Bildung und Erziehung.
Gottesdienst und Spiritualität (4.2 Mio./10%) bedeuten gelebte Gemeinschaft – überall dort, wo Menschen sich begegnen, einander unterstützen, teilen und solidarisch handeln. Dies geschieht im Gottesdienst ebenso wie bei spirituellen Anlässen, an Festen, in Sommerlagern, beim Singen oder beim Aussenden des Samichlaus. Kirchliche Anlässe ermöglichen unterschiedliche Formen der Gemeinschaft: Sie verbinden Generationen, Konfessionen, Religionen und stärken das Miteinander.
Kirchensteuern werden auch verwendet, um traditionelle Kulturgüter (5%) zu erhalten. So ermöglichen und fördern sie auch zahlreiche kulturelle Aktivitäten. Die Kirche engagiert sich für verschiedenste Konzerte, Anlässe, Theater und Projekte, damit viele Menschen kostenlos am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können.
3% (1.3 Mio.) Ihrer Kirchensteuer verlassen die örtliche Gemeinde und fliessen solidarisch in landes- und bistumsweite kirchliche Aufgaben.
Die Mittel gehen über die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hauptsächlich an Institutionen mit sprachregionaler oder nationaler Ausrichtung – und kommen so erneut Aufgaben und Projekten zugute, die dem kirchlichen Leben in den Kirchgemeinden und Pfarreien dienen (z. B. Katholischer Mediendienst für Radio und TV, schweizerische kirchliche Jugendorganisationen, Bildungseinrichtungen usw.). Auch wird damit gesamtschweizerisch die Seelsorge für sprachliche Minderheiten gewährleistet.
97% der Steuergelder bleiben in der Kirchgemeinde, bzw. Pfarrei vor Ort und im Kanton Zug!
Mehr zu den Leistungen der Kirche finden Sie hier in unserem Flyer und auf den Websiten der Pfarreien und Kirchgemeinden. Das Budget und die Rechnung der Kirchgemeinden sind öffentlich.Die einen wachsen von Kindsbeinen an in das Leben der Pfarrei und ins Kirchenjahr hinein. Andere entdecken die Kirche, wenn sie Kinder ins Leben begleiten. Wieder andere finden erneut einen Zugang zum Glauben und zur Glaubensgemeinschaft. Sie sind herzlich willkommen, die Tür steht jederzeit für Sie offen! Das Pfarramt an ihrem Wohnort hilft Ihnen und beantwortet alle Fragen.
- Neu im Kanton Zug
Wenn Sie neu zugezogen sind und bereits katholisch sind, reicht es, wenn Sie bei der offiziellen Anmeldung in Ihrer Wohnortgemeinde, die Konfession mit römisch-katholisch angeben. Damit sind Sie Teil einer lebendigen christlichen Gemeinschaft und können Sie alle Angebote Ihrer Pfarrei kostenlos nutzen. Sie können an der Kirchgemeindeversammlung Ihr Wahlrecht wahrnehmen und Sie unterstützen mit Ihren Kirchensteuern kirchliche soziale Einrichtungen und Seelsorgeangebote.
- Durch die Taufe katholisch werden
Durch die Taufe werden Sie Teil der Gemeinschaft der Christen. Es kommt heutzutage öfter vor, dass Erwachsene sich für die Taufe entscheiden. Schön, dass auch Sie darüber nachdenken!
Wenn Sie die Taufe wünschen, gehen Sie so vor: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Seelsorger oder der Seelsorgerin am Wohnort.
- Nach einem früheren Austritt wieder zur Katholischen Kirche zurückkehren
Sie waren bereits früher katholisch, haben sich aber zum Austritt entschlossen. Jetzt möchten Sie wieder in die Kirche eintreten. Dies ist einfach, kostenlos und unkompliziert. Und wir freuen uns über Ihren Entscheid, was auch immer Ihre persönlichen Gründe sind. Sie können Ihren Eintrittswunsch direkt bei Ihrem Pfarramt am Wohnort deponieren. Dafür genügt ein Brief an die Kirchenpflege, die als Behörde dafür zuständig ist.
Das Schreiben sollte enthalten: Tauf-Urkunde, persönliche Angaben wie Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Angaben aller weiteren Familienmitglieder wie Kinder oder Ehefrau, wenn diese den Eintritt ebenfalls wünschen.
Danach kommen Pfarrei und Kirchgemeinde auf Sie zu. Für Gespräche stehen Ihnen die Seelsorgenden zur Verfügung.
- Sie möchten aus einer anderen Konfession zur Katholischen Kirche übertreten?
Durch Übertritt (Konversion) können Sie katholisch werden, wenn Sie bereits getaufter Christ sind, aber nicht katholisch sind. Bitte nehmen Sie dafür als erstes Kontakt mit Ihrer Pfarrei am Wohnort auf.
Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte bei unserer Kommunikationsabteilung: Telefon 041 767 71 29 oder Mail: kommunikation@zgkath.ch
- Neu im Kanton Zug
Es gibt viele Gründe aus der Kirche auszutreten. Was immer Sie zum Austritt bewegt - wir akzeptieren Ihren Entscheid. Und bieten Hand: Seelsorgende hören Ihnen gerne zu, wenn Sie diesen besprechen wollen.
Vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Engagement die Angebote der Kirche bereichert und durch Ihre Kirchensteuer die unterschiedlichen Leistungen der Kirche ermöglicht haben.So erfolgt Ihr Austritt aus der katholischen Kirche korrekt:
- Sie teilen Ihren Austritt aus der Kirchgemeinde schriftlich unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und der Wohnadresse mit. Ein einfacher datierter und unterzeichneter Brief reicht (E-Mails erfüllen die Anforderung an die Schriftlichkeit nicht).
- Bei Familien: sollen auch Ihre Kinder (bis zum 16. Lebensjahr) den Austritt geben, müssen Sie dies explizit erwähnen und deren persönliche Daten aufführen. Kinder über 16 müssen gesondert ihren Austritt geben.
- Der Kirchenrat nimmt den Austritt zur Kenntnis und bestätigt ihn schriftlich. Für das Austrittsdatum ist das Datum massgebend, an dem die Austrittserklärung beim Kirchenrat oder der Pfarrei (Eingangsstempel) eingegangen ist.
Der Kirchenrat/die Kirchgemeinde informiert die Wohngemeinde über den Austritt.
Was sich mit dem Austritt ändert:
- einige Angebote wie Gottesdienste zur Trauung und Beerdigung können kostenpflichtig sein
- Sie können kein Patenamt (Taufpate/Taufpatin oder Firmpate/Firmpatin) mehr übernehmen
- die Kirchensteuerpflicht entfällt
- Sie verlieren Ihr Wahl- und Stimmrecht an der Kirchgemeindeversammlung
- Sie gelten im Kontakt mit offiziellen Ämtern nun als konfessionslos, obwohl Sie durch die Taufe nach wie vor Christ oder Christin sind.
Was bleibt: Sie sind nach wie vor bei kirchlichen Veranstaltungen willkommen!
Spezialfall "Partieller Kirchenaustritt":
Es gibt auch die Möglichkeit, aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft auszutreten und trotzdem offizielles Mitglied der römisch-katholischen Kirche zu bleiben („partieller Kirchenaustritt“). In diesem Fall entfallen die offiziellen Kirchensteuern, Sie gelten nicht mehr als Mitglied der konkreten Kirchgemeinde vor Ort und damit entfällt auch das Stimm- und Wahlrecht an der Kirchgemeindeversammlung.
Ihren Willen zur weiteren Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche müssen Sie in diesem Fall jedoch eindeutig und insofern auch materiell ausdrücken. Dazu gehört, dass Sie in der Höhe der bisherigen Kirchensteuern jährlich einen finanziellen Beitrag direkt an den Bischof zuhanden des diözesanen Solidaritätsfonds leisten. Das bischöfliche Ordinariat führt diesen Solidaritätsfonds und das entsprechende Personenregister.
Hinweise:
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Kirchenaustritt kostenlos ist. Im Internet zu findende Angebote sind oftmals kostenpflichtig und keine offizielle Plattform.
Alle Informationen und Dokumente des Bistums Basel zum Thema Kirchenaustritt und partieller Kirchenaustritt finden Sie hier.
Offene Stellen
Eine aktuelle Übersicht mit allen offenen Stellen im kirchlichen Bereich finden Sie auf der Jobplattform Kirchenjobs